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Kita- und Schulassistenz

Kita: nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 78 SGB IX
Schule: nach § 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII

In Kita und Schule lernen Kinder, Teil einer Gemeinschaft zu sein. Kinder mit Behinderung brauchen dafür manchmal eine feste Begleitung an ihrer Seite. Unsere Assistent:innen unterstützen sie individuell, damit sie gleichberechtigt spielen, lernen und Beziehungen knüpfen können.

Voraussetzungen

Die Kitaassistenz ist eine Leistung zur Sozialen Teilhabe, die Schulassistenz eine Leistung zur Teilhabe an Bildung. Beide richten sich an Kinder mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung nach § 99 SGB IX. Bei seelischer Behinderung kommt eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Betracht. Den Antrag stellen Sie beim Träger der Eingliederungshilfe oder beim Jugendamt.

Wie wir unterstützen

Unsere Fachkräfte begleiten zum Beispiel:

  • bei Orientierung und Bewegung in Räumen, auf dem Gelände und bei Ausflügen,
  • bei Pflege, Essen und Trinken sowie beim An- und Ausziehen,
  • mit festen Abläufen, Bildkarten und Reizschutz, besonders bei Kindern im Autismus-Spektrum,
  • beim Spielen, Lernen und im Kontakt mit anderen Kindern,
  • bei Übergängen, zum Beispiel in der Eingewöhnung oder beim Wechsel in die Schule,
  • in herausfordernden Situationen mit Ruhe und Verlässlichkeit.

Dabei arbeiten wir eng mit dem Kita-Team bzw. den Lehrkräften und den Eltern zusammen.

Unsere Fachkräfte
Bei uns arbeiten Sozialpädagog:innen, Heilpädagog:innen, Erzieher:innen und qualifizierte Quereinsteiger:innen, die über die Paritätische Akademie Berlin geschult sind. Unser Team ist auf die Begleitung neurodivergenter Kinder spezialisiert, zum Beispiel bei Autismus und AD(H)S. Wir wissen, wie Reizschutz, klare Strukturen und eine verlässliche Bezugsperson Kindern helfen, in Kita und Schule anzukommen.

Unser Angebot

Durch den offenen, wertschätzenden, geschulten und diverskulturellen Blick gestalten wir unsere Hilfsangebote so, dass sie individuell auf die Klient:innen angepasst werden und innerhalb der Lebenswelt der Klient:innen wirken können, sodass das Ziel der Maßnahmen stets die Autonomie der Klient:innen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind.