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Begleitete Elternschaft

Nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 78 Abs. 3 SGB IX

Eltern mit Behinderung haben das Recht, ihre Kinder selbst zu versorgen und großzuziehen. Manchmal brauchen sie dafür Unterstützung im Alltag. Wir begleiten Sie, damit Ihr Kind sicher und gut aufwächst und Sie Ihre Rolle als Eltern selbstbestimmt ausfüllen können.

Voraussetzungen

Die Begleitete Elternschaft ist eine Assistenzleistung für Eltern mit einer wesentlichen Behinderung nach § 99 SGB IX. Je nach Bedarf kann sie mit Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII kombiniert werden. Den Antrag stellen Sie beim Träger der Eingliederungshilfe, für ergänzende Leistungen beim Jugendamt.

Wie wir unterstützen

Unsere Fachkräfte begleiten zum Beispiel:

  • bei Pflege, Ernährung und Gesundheitsvorsorge Ihres Kindes,
  • beim Aufbau von Tagesstruktur und Routinen,
  • bei Erziehungsfragen und im Umgang mit schwierigen Situationen,
  • bei der Förderung der Entwicklung Ihres Kindes,
  • bei Terminen mit Kita, Schule, Ärzt:innen und Ämtern,
  • beim Haushalt und bei der Alltagsorganisation rund um das Kind.

Dabei steht das Wohl Ihres Kindes immer an erster Stelle, und Ihre Rolle als Eltern respektieren wir.

Unsere Fachkräfte
Bei uns arbeiten sozialpädagogische Fachkräfte, Heilpädagog:innen und weitere Fachkräfte, die die fachlichen Anforderungen der Jugend- und Eingliederungshilfe erfüllen. Unser Team ist auf Neurodivergenz spezialisiert. Davon profitieren Eltern, die selbst neurodivergent sind, ebenso wie Familien, in denen Kinder besondere Bedürfnisse haben.

Unser Angebot

Durch den offenen, wertschätzenden, geschulten und diverskulturellen Blick gestalten wir unsere Hilfsangebote so, dass sie individuell auf die Klient:innen angepasst werden und innerhalb der Lebenswelt der Klient:innen wirken können, sodass das Ziel der Maßnahmen stets die Autonomie der Klient:innen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind.