Familienarbeit und Elternberatung
Nach § 113 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 79 SGB IX sowie im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Wenn ein Kind die Welt anders wahrnimmt, verändert das den Alltag der ganzen Familie. Eltern stehen oft vor Fragen, die ihnen niemand beantwortet, und vor Anträgen, die sie überfordern. Wir begleiten Sie, damit Sie Ihr Kind besser verstehen, sich entlastet fühlen und den Überblick behalten.
Voraussetzungen
Für Kinder vor dem Schuleintritt mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung umfassen die heilpädagogischen Leistungen nach § 79 SGB IX auch die Beratung der Eltern. Bei älteren Kindern und bei seelischer Behinderung ist die Elternarbeit fester Bestandteil der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII oder der Assistenzleistungen. Den Antrag stellen Sie beim Jugendamt oder beim Träger der Eingliederungshilfe.
Wie wir unterstützen
Unsere Fachkräfte begleiten zum Beispiel:
- mit verständlichen Informationen zu Diagnose, Verhalten und Bedürfnissen Ihres Kindes,
- bei der Entwicklung von Abläufen und Lösungen, die im Familienalltag funktionieren,
- im Umgang mit Konflikten, Krisen und Geschwisterthemen,
- bei Gesprächen mit Kita, Schule, Ärzt:innen und Therapeut:innen,
- bei Anträgen, Hilfeplan- und Teilhabeplangesprächen,
- bei der Suche nach weiteren passenden Angeboten.
Dabei arbeiten wir eng mit Ihnen als Familie und den beteiligten Stellen zusammen.
Unsere Fachkräfte
Bei uns arbeiten sozialpädagogische Fachkräfte, Heilpädagog:innen und weitere Fachkräfte, die die fachlichen Anforderungen der Jugend- und Eingliederungshilfe erfüllen. Unser Team ist auf die Begleitung neurodivergenter Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien spezialisiert, zum Beispiel bei Autismus, AD(H)S und Lernstörungen. Wir kennen die besonderen Bedürfnisse in Wahrnehmung, Kommunikation und Reizverarbeitung und richten unsere Arbeit danach aus.
Durch den offenen, wertschätzenden, geschulten und diverskulturellen Blick gestalten wir unsere Hilfsangebote so, dass sie individuell auf die Klient:innen angepasst werden und innerhalb der Lebenswelt der Klient:innen wirken können, sodass das Ziel der Maßnahmen stets die Autonomie der Klient:innen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind.