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Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung

§ 35a SGB VIII

Manche Kinder und Jugendliche brauchen mehr Unterstützung, als Familie und Schule allein leisten können. Das gilt zum Beispiel für junge Menschen im Autismus-Spektrum, mit ADHS, Ängsten, depressiven Krisen oder Schulvermeidung. Wenn eine solche Belastung ihre Teilhabe am Leben dauerhaft einschränkt, haben sie selbst einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Das gilt auch dann, wenn diese Einschränkung erst droht.

Wann besteht der Anspruch?

Das Jugendamt prüft zwei Punkte:

  1. Weicht die seelische Gesundheit voraussichtlich länger als sechs Monate von dem ab, was für das Lebensalter typisch ist? Das beurteilt eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut in einer Stellungnahme.
  2. Ist dadurch die Teilhabe in Familie, Schule, Freizeit oder Freundschaften beeinträchtigt, oder ist das zu erwarten? Das beurteilt das Jugendamt.

Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Jugendamt. Für junge Volljährige kann die Hilfe nach § 41 SGB VIII fortgesetzt werden.

Wie wir unterstützen

Wir von divers Jugendhilfe begleiten junge Menschen und ihre Familien ambulant im Alltag, also dort, wo die Schwierigkeiten entstehen. Unsere Fachkräfte:

  • stärken die Selbstständigkeit und die sozialen Kompetenzen des jungen Menschen,
  • helfen, Tagesstruktur und Routinen aufzubauen,
  • unterstützen den Schulalltag, den Wiedereinstieg in die Schule und die Zusammenarbeit mit der Schule,
  • beraten und entlasten Eltern im Umgang mit der Beeinträchtigung,
  • vernetzen die Familie mit Therapeut:innen, Ärzt:innen und weiteren Hilfen.

Grundlage ist der gemeinsam mit dem Jugendamt erstellte Hilfeplan. Wir orientieren uns an den Stärken und Zielen des jungen Menschen, und der Kinderschutz hat bei uns immer Vorrang.

Unser Angebot

Durch den offenen, wertschätzenden, geschulten und diverskulturellen Blick gestalten wir unsere Hilfsangebote so, dass sie individuell auf die Klient:innen angepasst werden und innerhalb der Lebenswelt der Klient:innen wirken können, sodass das Ziel der Maßnahmen stets die Autonomie der Klient:innen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind.