Skip links

Kitaassistenz

Nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 78 SGB IX

In der Kita lernen Kinder, Teil einer Gemeinschaft zu sein. Kinder mit Behinderung brauchen dafür manchmal eine feste Begleitung an ihrer Seite. Unsere Kitaassistent:innen unterstützen sie individuell im Kita-Alltag, damit sie gleichberechtigt spielen, lernen und Beziehungen knüpfen können.

Voraussetzungen

Die Kitaassistenz ist eine Leistung zur Sozialen Teilhabe für Kinder mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung nach § 99 SGB IX. Bei seelischer Behinderung kommt eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Betracht. Den Antrag stellen Sie beim Träger der Eingliederungshilfe oder beim Jugendamt.

Wie wir unterstützen

Unsere Fachkräfte begleiten zum Beispiel:

  • bei Orientierung und Bewegung in Räumen, im Garten und bei Ausflügen,
  • bei Pflege, Essen und Trinken sowie beim An- und Ausziehen,
  • mit festen Abläufen, Bildkarten und Reizschutz, besonders bei Kindern im Autismus-Spektrum,
  • beim Spielen und im Kontakt mit anderen Kindern,
  • bei Übergängen, zum Beispiel in der Eingewöhnung oder beim Wechsel in die Schule,
  • in herausfordernden Situationen mit Ruhe und Verlässlichkeit.

Dabei arbeiten wir eng mit dem Kita-Team und den Eltern zusammen.

Unsere Fachkräfte
Bei uns arbeiten Sozialpädagog:innen, Heilpädagog:innen, Erzieher:innen und qualifizierte Quereinsteiger:innen, die über die Paritätische Akademie Berlin geschult sind.

Unser Angebot

Durch den offenen, wertschätzenden, geschulten und diverskulturellen Blick gestalten wir unsere Hilfsangebote so, dass sie individuell auf die Klient:innen angepasst werden und innerhalb der Lebenswelt der Klient:innen wirken können, sodass das Ziel der Maßnahmen stets die Autonomie der Klient:innen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind.