§ 41a SGB VIII
Nachbetreuung
Nach Beendigung einer Hilfe sollen junge Volljährige bei der weiteren Verselbstständigung unterstützt werden. Dabei achtet das Fachpersonal darauf, dass alle Angebote in der Lebenswelt der Klient:innen stattfinden und demnach verständlich, nachvollziehbar, lebensnah und wahrnehmbar für die Klient:innen* sind.