§ 41 SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige
Diese Hilfe bietet für junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfe bis ihre Persönlichkeitsentwicklung eine eigenverantwortliche, selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung gewährleistet. Die Leistung wird in der Regel im sozialen Umfeld des/der jungen Volljährigen erbracht. Die Hilfe orientiert sich am in Verbindung stehenden Paragraphen unter Berücksichtigung der Situation junger Volljähriger.
Der Schwerpunkt der methodischen Arbeit liegt in der Beratung, Begleitung und Befähigung, den Alltag selbstständig zu bewältigen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.