§ 35a SGB VIII

Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder mit drohender seelischer Behinderung


Unser Hilfsangebot ist offen für alle Menschen, denen Hilfe nach § 35a SGB VIII gewährt wird. Hier steht die Vernetzung besonders im Vordergrund, um die Eingliederungshilfe ganzheitlich abzusichern und eine schnelle Entwicklung im behördlichen Kontext zu erwirken.

Durch die intensive Betreuung und Begleitung im Alltag der Klient:innen* durch das Fachpersonal können Ressourcen ausgebaut und Kompetenzen gestärkt werden. Besonders der Fokus auf Vertrauen und einem verlässlichen Beziehungsangebot kann eine positive Arbeit gewährleisten. Diese Hilfeform bieten wir auch im stationären Setting an.

Zusatzhilfe in Verbindung mit der Hilfe gem. § 35a SGB VIII:

Schulassistenz

Im Zuge der Gewährleistung einer angemessenen Schulbildung von Schüler:innen mit Behinderungen an Regelschulen und Förderzentren haben sich Schulassistent:innen (Schulhelfer:innen) als eine wichtige und verlässliche pädagogische Ressource etabliert.

Das Arbeitsfeld der pädagogischen Fachkräfte in der Funktion als Schulassistenz ist vielschichtig und erfordert differenzierte fachliche Kompetenz. Ebenso die Fähigkeit, mit Herausforderungen, Krisen und Belastungen professionell umzugehen. Schulassistent:innen fördern die soziale Integration und bieten gleichzeitig die behinderungsbedingte notwendige individuelle Unterstützung, um Nachteile der betreffenden Schüler:innen in Rahmen der schulischen Integration auszugleichen bzw. zu begrenzen.

Grundsätzlich sind eine respektvolle und wohlwollende Grundhaltung der Schulassistenz und ein ressourcenorientierter Blick für das Gelingen einer erfolgreichen Schulbegleitung von zentraler Bedeutung.

Interesse?Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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