§ 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe
Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe werden alle Familienmitglieder einbezogen, so dass die Familie durch Beratung und Begleitung die Fähigkeit zur Problemlösung und Alltagsbewältigung (wieder-)gewinnt – also eine Hilfe zur Selbsthilfe. Primäre Aufgabenstellung ist die Wiederherstellung, Förderung und Sicherung eines respektvollen Umgangs und der Erziehungskraft der Familie. Jedes Familienmitglied soll einen Platz in der Familie ausfüllen können und sich seines Platzes bewusst und sicher sein.