§ 30 SGB VIII

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer


Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes. Die Erziehungsbeistandschaft fördert die Verselbständigung von Kindern und Jugendlichen und macht es möglich, Probleme unter Erhaltung des bestehenden Lebensbezuges zur Familie und dem sozialen Umfeld zu bearbeiten. Der Erziehungsbeistand kann als persönliche/r Ansprechpartner:in und Wegbegleiter:in des jungen Menschen verstanden werden. Die konkreten Themen richten sich ganz nach den persönlichen Bedürfnissen. Sie reichen von der Lebensplanung über Alltagsbewältigung bis zur beruflichen Orientierung. Als wichtigste Unterstützung sehen wir jedoch, die Lebensfreude und das Erkennen der eigenen Ressourcen zu fördern.

Im Fokus der Hilfe steht dabei das Kind oder die/ der Jugendliche. Aus dieser Perspektive unterstützt der Erziehungsbeistand den am Hilfeprozess Beteiligten (Kind, Jugendlicher, junger Erwachsener und Eltern), einen neuen ressourcen- und lösungsorientierten Blick auf sich und das Familiensystem zu bekommen.

Interesse?Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Felder mit einem * sind Pflichtfelder