§ 27 (2) SGB VIII
Ambulantes Sozialpädagogisches Clearing
Ist Hilfe notwendig, jedoch unklar, welche Form der Unterstützung sinnvoll ist, wird bei entsprechender Auftragslage eine zeitlich begrenzte Klärungsphase durchgeführt.
Das ambulante Clearing kann innerhalb der Familie stattfinden, bei Jugendlichen ab 16 Jahren nach § 34 und bei jungen Erwachsenen nach § 41 SGB VIII auch außerhalb der Familie.