§ 18 (3) SGB VIII
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
Jedes Kind hat das Recht auf Kontakt zu den Eltern bzw. zu wichtigen Bezugspersonen. Das Wohl des Kindes und seine Bedürfnisse stehen dabei im Mittelpunkt. Gegenüber den Eltern wird eine systemische Neutralität gewahrt. Ziel des Umganges ist die Anbindung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Kontakte, sowie der Aufbau und Erhalt des Eltern-Kind-Kontaktes oder zu anderen wichtigen Bezugspersonen. Hierbei steht die Sensibilisierung der Beteiligten für die Belange des Kindes im Vordergrund.
Als „begleiteten“ Umgang“ bieten wir 3 differenzierte Formen an:
- „Unterstützender“ Umgang
- „begleiteter“ Umgang
- „beaufsichtigter bzw. kontrollierter“ Umgang
Der Umgang findet in unseren Räumlichkeiten in Berlin statt. In Absprache mit allen Beteiligten kann auch ein anderer Ort vorgeschlagen werden.