§ 16 SGB VIII
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Familienbegleitung
Den Leistungsberechtigten sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Durch diese Leistungen sollen Erziehungsberechtigte dabei unterstützt werden, gemäß ihrer familiären Lebenssituation in allen Bereichen des Alltags und Lebens ihre Kenntnisse auszubauen und Kompetenzen zu stärken.