Schulassistenz
Nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und darauf, selbstverständlich zur Klassengemeinschaft zu gehören. Manche Schüler:innen brauchen dafür aufgrund einer Behinderung individuelle Unterstützung, an Regelschulen genauso wie an Förderzentren. Unsere Schulassistent:innen gleichen behinderungsbedingte Nachteile im Schulalltag aus und fördern die soziale Integration.
Voraussetzungen
Die Hilfe richtet sich an Schüler:innen mit einer körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderung. Dann ist sie eine Leistung zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX. Bei seelischer Behinderung, zum Beispiel im Autismus-Spektrum, ist sie eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe oder das Jugendamt.
Wie wir unterstützen
Unsere Fachkräfte begleiten zum Beispiel:
- bei Orientierung und Mobilität auf dem Schulgelände, bei Unterrichtsgängen und Klassenfahrten,
- bei Pflege, Hygiene, Essen und Trinken sowie beim An- und Ausziehen,
- beim Einsatz von Hilfsmitteln und unterstützter Kommunikation,
- bei Arbeitsaufträgen und Unterrichtsvorhaben,
- mit Struktur, Orientierung und Reizschutz, besonders bei Kindern im Autismus-Spektrum,
- in Krisen, die sie durch ihre enge Begleitung oft früh erkennen und entschärfen.
Sie stärken das Selbstvertrauen des Kindes, unterstützen soziales Lernen und begleiten auch die Mitschüler:innen im Miteinander.
Unsere Fachkräfte
Bei uns arbeiten Sozialpädagog:innen, Heilpädagog:innen, Erzieher:innen und qualifizierte Quereinsteiger:innen, die über die Paritätische Akademie Berlin geschult sind.
Durch den offenen, wertschätzenden, geschulten und diverskulturellen Blick gestalten wir unsere Hilfsangebote so, dass sie individuell auf die Klient:innen angepasst werden und innerhalb der Lebenswelt der Klient:innen wirken können, sodass das Ziel der Maßnahmen stets die Autonomie der Klient:innen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind.